Die sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren haben eine Vielzahl von Aufgaben:
Sie koordinieren individuell abgestimmte Betreuungs- und Bildungsleistungen, schließen Kooperationsvereinbarungen mit den zugeordneten allgemeinen Schulen und evaluieren die Wirksamkeit ihrer Arbeit.
Die Zentren verantworten die verlässliche sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen des inklusiven Unterrichts, unterstützen die Schule in der Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Institutionen wie z.B. den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und stellen die Fachkompetenz in den verschiedenen Förderschwerpunkten sicher.
Darüber hinaus stellen sie den allgemeinen Schulen Förderschullehrkräfte für die inklusive Beschulung im Rahmen des Stellenkontingents zur Verfügung.
Die Zusammenarbeit zwischen den BFZ und den allgemeinen Schulen unterstützt somit nicht nur die betroffenen Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung, sie trägt auch zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität der jeweiligen Schulen bei.
Die regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) sind für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprachheilförderung sowie geistige Entwicklung zuständig.
Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen die Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie kranke Schülerinnen und Schüler.
Quelle: Hessisches Kultusministerium 2019