Auftrag BFZ

Das Hessische Kultusministerium beschreibt unsere Aufgabe so: 

FACHLICHE KOORDINATION VOR ORT
Beratungs- und Förderzentren

Beratungs- und Förderzentren (BFZ) koordinieren die sonderpädagogischen Angebote und die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen in Kooperation mit Förderschulen und außerschulischen Institutionen.
Daher sind sie oftmals an Förderschulen stationiert. Beratungs- und Förderzentren sind, je nach Zuständigkeit, in regionale und überregionale Einheiten gegliedert.

Die sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren haben eine Vielzahl von Aufgaben:

Sie koordinieren individuell abgestimmte Betreuungs- und Bildungsleistungen, schließen Kooperationsvereinbarungen mit den zugeordneten allgemeinen Schulen und evaluieren die Wirksamkeit ihrer Arbeit. 

Die Zentren verantworten die verlässliche sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen des inklusiven Unterrichts, unterstützen die Schule in der Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Institutionen wie z.B. den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und stellen die Fachkompetenz in den verschiedenen Förderschwerpunkten sicher. 

Darüber hinaus stellen sie den allgemeinen Schulen Förderschullehrkräfte für die inklusive Beschulung im Rahmen des Stellenkontingents zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit zwischen den BFZ und den allgemeinen Schulen unterstützt somit nicht nur die betroffenen Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung, sie trägt auch zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität der jeweiligen Schulen bei.

Die regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ)  sind für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprachheilförderung sowie geistige Entwicklung zuständig.

Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen die Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie kranke Schülerinnen und Schüler.


Quelle: Hessisches Kultusministerium 2019


Weiter
Das BFZ bietet an unseren Einsatzschulen folgende Unterstützungsangebote:

  • Präventive Arbeit mit Schülern/innen innerhalb "vorbeugender Maßnahmen" (VOSB §§ 3+4)
  • Beratung zum Förderplan
  • Vorsitz von Förderausschüssen
  • Erstellen förderdiagnostischer Stellungnahmen
  • Intensive Begleitung und Unterstützung der "inklusiven Beschulung" in den allgemeinen Schulen
  • Beratung zu medizinisch-therapeutischer Diagnostik für Lehrkräfte und Eltern
  • Hospitation in der Lerngruppe, Beratung der Lehrkräfte
  • Einzel- und Gruppengespräche mit Schülern als niederschwellige Hilfen (z.B. Ängste, Lernprobleme, ...)
  • "Runde Tische" mit Eltern, Lehrern, externen Fachleuten, Kooperationspartnern oder Familien
  • Lern-, Sprachstands- und Verhaltensdiagnostik
  • Erhebung des emotionalen und sozialen Entwicklungsstands
  • Intelligenzdiagnostik
  • Kind-Umfeld-Analyse (Beratung für Schule und Eltern)
  • Erstellen eines Stärkenprofils, Beratung zu Kompetenzen bei Schülern/Schülerinnen
  • Hilfe und Begleitung bei der Erstellung individueller Förder- und Entwicklungspläne
  • Beratung zur Erstellung eines Nachteilsausgleichs durch die Klassenkonferenz
  • Team-Teaching: bei geklärter Auftragslage mit der Schule (Vorbeugende Maßnahme) oder bei inklusiver Beschulung
  • Beratung zur Verbesserung der Lernsituation: zu Classroom-Management, zur Verbesserung des Klassenklimas,, zur Lernatmosphäre, zu, Lern- und Arbeitsverhalten
  • Vorschläge zur Differenzierung der Unterrichtsmaterialien, der Lernform oder der Klassensituation 
  • Beratung zur Beschaffung apparativer Hilfsmittel, baulicher Maßnahmen oder ergänzender Informationen zu spezifischen Behinderungsformen
  • Förderung der Schülerinnen und Schülern in ihrer Lerngruppe (bevorzugt), seltener in der Kleingruppe oder manchmal auch in Einzelförderung
  • Sonderpädagogische Beratung für Eltern, auch bezüglich innen und außerschulischer Hilfsangebote
  • Kooperation und Vermittlung zu anderen Institutionen (Schulpsychologen, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Lern- und Ergotherapeuten, überregionale Beratungs- und Förderzentren, Ärzten, Logopäden, Jugendamt, Beratungsstellen, ...)
  • Beratung des Übergangs Kindergarten zur Grundschule
  • Beratung des Übergangs Grundschule zur weiterführenden Schule, sowie sonstige Schulwechsel

Inklusion wird verstanden als gesamtgesellschaftlicher Prozess, der sich natürlich auch in der Schule wiederfindet. Dabei sieht man die Bandbreite der individuellen Persönlichkeitsmerkmale in möglichst hohem Maße durchmischt. Aussonderung oder Betreuung in abgesonderten Gruppen wird vermieden. 
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